Informationen für Falschparker
Die T-1 Parkraumüberwachung GmbH stellt sicher, dass Kundenparkplätze nicht von Falschparkern blockiert werden. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen weitere Informationen zu unserer Vorgangsweise darlegen.
Sehr geehrte Fahrzeughalter!
Die T-1 Parkraumüberwachung GmbH wurde von diversen Liegenschaftsbetreibern/Besitzern/Verwaltern mit der Kontrolle der Nutzungsbedingungen beauftragt, um die dort oftmals schwierige Parksituation zu verbessern.
Im Folgenden haben wir Ihnen eine Liste an häufig gestellten Fragen rund ums Thema Parken zusammengestellt und hoffen , dass Sie hier bereits eine Antwort auf ihre Frage finden.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
T-1 Parkraumüberwachung GmbH
Häufg gestellte Fragen
Aus welchen Gründen ist das Parken auf der Liegenschaft verboten?
Das widerrechtliche Abstellen eines Fahrzeuges auf einem Privatgrundstück verschlechtert die dort oft ohnehin schon schwierige Parksituation. Aufgrund zahlreicher Verstöße gegen die Parkordnung stehen ungenügend Stellplätze für Kunden und Mitarbeiter zur Verfügung. Um die Parksituation zu verbessern wurden wir vom Liegenschaftseigentümer mit der Kontrolle der Nutzungsbedingungen beauftragt.
Wo finde ich Informationen zu den am Standort geltenden Nutzungsbedingungen?
Die geltenden Nutzungsbedingungen sind am jeweiligen Standort durch Beschilderungen ausgewiesen.
Wie wird die Einhaltung der Gratisparkzeit überprüft?
Durch unser Kamerasystem, dieses dient zur Kontrolle der Verweildauer der Besucher(innen) des Parkplatzes mittels Kennzeichenerfassung oder durch unsere geschulten Mitarbeiter, welche auf den Parkplätzen unterwegs sind, um die Nutzungsbedingungen zu kontrollieren.
Warum wurde mir eine Parkgebühr verrechnet?
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Lenker gegen die Nutzungsbestimmungen verstoßen hat - korrekterweise wurde eine Zahlungsaufforderung ausgestellt.
Wie funktioniert das Schrankenlose Parksystem?
Die Parkplätze unserer Auftraggeber sind mit automatischen Kennzeichenscanner ausgestattet, welche bei Ein- und Ausfahrt der Parkfläche das amtliche Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges fotografisch erfasst.
Vollautomatisch wird die exakte Parkdauer des Fahrzeuges ermittelt.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich Dienstleister bin und mein Fahrzeug länger als die erlaubte Parkdauer abgestellt habe?
Bitte wenden Sie sich an den Eigentümer/Besitzer/Verwalter der Parkfläche (z.B. den Supermarkt, bei dem Sie gearbeitet haben), sodass dieser uns direkt eine Stornierungsgenehmigung für Ihren Fall zukommen lässt.
Kann ich Sie telefonisch erreichen?
Sie können uns Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 16:00 Uhr
telefonisch unter 0660 6000 240 erreichen.
Ich habe noch weitere Fragen.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Auskünfte zu Ihrem individuellen Parkvergehen einfordern, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme unter Angabe Ihres KFZ-Kennzeichens, bevorzugt per E-Mail an info@t-1.at.