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Informationen für Falschparker

Die T-1 Parkraumüberwachung GmbH stellt sicher, dass Kundenparkplätze nicht von Falschparkern blockiert werden. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen weitere Informationen zu unserer Vorgangsweise darlegen.

Sehr geehrte Fahrzeughalter!


Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, dürften Sie gegen die Nutzungsbedienungen auf einer von uns überwachten Liegenschaft verstoßen haben. Die T-1 Parkraumüberwachung GmbH wurde von diversen Liegenschaftsbetreibern/Besitzern/Verwaltern mit der Kontrolle der Nutzungsbedingungen beauftragt, um die dort oftmals schwierige Parksituation zu verbessern.

Im Folgenden haben wir Ihnen eine Liste  an häufig gestellten Fragen zusammengestellt und hoffen , dass Sie hier bereits eine Antwort auf ihre Frage finden.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung,
T-1 Parkraumüberwachung GmbH

Häufg gestellte Fragen

Aus welchen Gründen ist das Parken auf der Liegenschaft verboten?

Das widerrechtliche Abstellen eines Fahrzeuges auf einem Privatgrundstück verschlechtert die dort oft ohnehin schon schwierige Parksituation. Aufgrund zahlreicher Verstöße gegen die Parkordnung stehen ungenügend Stellplätze für Kunden und Mitarbeiter zur Verfügung. Um die Parksituation zu verbessern wurden wir vom Liegenschaftseigentümer mit der Kontrolle der Nutzungsbedingungen beauftragt.

Wo finde ich Informationen zu den am Standort geltenden Nutzungsbedingungen?

Die geltenden Nutzungsbedingungen sind am jeweiligen Standort durch  Beschilderungen ausgewiesen.

Wie wird die Einhaltung der Gratisparkzeit überprüft?

Durch unser Kamerasystem, dieses dient zur Kontrolle der Verweildauer der Besucher(innen) des Parkplatzes mittels Kennzeichenerfassung oder durch unsere geschulten Mitarbeiter, welche auf den Parkplätzen unterwegs sind, um die Nutzungsbedingungen zu kontrollieren.

Warum habe ich eine Zahlungsaufforderung hinter der Windschutzscheibe erhalten ?

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Lenker gegen die Nutzungsbestimmungen verstoßen hat - korrekterweise wurde eine Zahlungsaufforderung ausgestellt.

Warum habe ich eine Zahlungsaufforderung erhalten, obwohl ich einen Parkausweis für Behinderte nach §29b der StVO gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe hinterlegt hatte?

Der Parkausweis für Behinderte nach § 29b der StVO ist zusätzlich beim Abstellen eines Fahrzeuges auf einem gekennzeichneten Behindertenparkplatz zu hinterlegen. Bitte berücksichtigen Sie, dass der Parkausweis nur in Kurzparkzonen auf öffentlichen Flächen von Parkgebühr und Parkdauer befreit. Daher war die Ausstellung der Pönale laut den Nutzungsbedingungen durch unser Personal gerechtfertigt.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich Mitarbeiter(in) oder Dienstleister bin und eine Zahlungsaufforderung erhalten habe?

Bitte wenden Sie sich an den Eigentümer/Besitzer/Verwalter der Parkfläche (z.B. den Supermarkt, bei dem Sie gearbeitet haben), sodass dieser uns direkt eine Stornierungsgenehmigung für Ihren Fall zukommen lässt.

Ich möchte Einspruch gegen die Forderung einlegen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie unsere Zahlungsaufforderung zu Unrecht erhalten haben, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme unter info@t-1.at.

Ich habe noch weitere Fragen.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Auskünfte zu Ihrem individuellen Parkvergehen einfordern, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme unter Angabe Ihres KFZ-Kennzeichens, bevorzugt per E-Mail an info@t-1.at.

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